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Benutzer einer IP 100%ig feststellbar?
#1
Servus.


Wir hatten eben im Freundeskreis eine Diskussion, das jeder User zu 100% - über den ISP - gerichtsverwertbar zu identifizieren ist.
Ich sage Nein.

Wenn man sich heutige Anschlüsse für DSL, DOCSIS & Co ansieht, werden immer wieder die öffentliche IP per DHCP zugeteilt, mit DS-Lite muß man sich diese sogar noch teilen. Wie soll so - zB in einem Strafverfahren - eine Eindeutige Zuweisung der IP erfolgen?

Wie sicher können da Strafverfolgungsbehörden sein?

Ebenso: Die meisten Web-Sites sind nicht mit einem "Bildschirm" einsehbar. Man muß scrollen.
Ist dies nachweisbar? Um zB einen illegalen Sachverhalt, der am Ende der Site zu sehen ist, zu beweisen.
Sicherlich ist der Besuch der Site Nachweisbar aber doch nicht, wie weit ein User die Site gescrollt hat und ob dieser, den relevanten Teil, wirklich zu Gesicht bekommen hat.


Was ist Eure Meinung?

Danke und Gruß
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#2
doch das geht.deine ip is wie dein fingerabdruck.

was net geht ist wenn der anschluss geteilt wird...die behörden können net feststellen ob es hans oder dieter war der was illegales gemacht hat.da is der inhaber in der beweispflicht
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#3
Wie sollen die Daten (Website/Datei etc.) zu Dir kommen wenn nicht bekannt ist WO Du bist? Die ISP loggen über einen gewissen Zeitraum mit, wer wann welche IP hat.
Dagegen hilft nur TOR oder ein VPN-Gateway oder ähnliches.

G900F mit LOS16
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