Hab grad mal nachgeguckt:
Ja man darf im Prinzip Gespräche nicht aufzeichnen .... es sei denn ... und da gibt es Ausnahmen, wann man darf.
Hier aus einer Beurteilung eines Rechtsanwaltes: (https://www.advocard.de/streitlotse/inte...das-legal/)
Wie so oft gibt es allerdings auch Ausnahmen. So dürfen Sie ganz legal ein Gespräch aufnehmen, wenn:
Alle Gesprächspartner vorher eingewilligt haben – am besten schriftlich.
Die Aufnahme durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) legitimiert wird (zum Beispiel Notrufe).
Sie sich in einer Notwehrsituation befinden – also beispielsweise gerade akut bedroht werden.
Das hört sich für mich damit nicht so an, dass es eine Pflicht gäbe, Aufnahmemöglichkeiten technisch zu verhindern, zumal es Situationen gibt (z.B. alle sind einverstanden) wo es sogar erwünscht sein mag ...
Es liegt also in der Verantwortung dessen, der das mitschneidet, hier die rechtliche Situation zu würdigen, aber sicher nicht eine Pflicht zur technischen Verhinderung durch Programmierer.
Ja man darf im Prinzip Gespräche nicht aufzeichnen .... es sei denn ... und da gibt es Ausnahmen, wann man darf.
Hier aus einer Beurteilung eines Rechtsanwaltes: (https://www.advocard.de/streitlotse/inte...das-legal/)
Wie so oft gibt es allerdings auch Ausnahmen. So dürfen Sie ganz legal ein Gespräch aufnehmen, wenn:
Alle Gesprächspartner vorher eingewilligt haben – am besten schriftlich.
Die Aufnahme durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) legitimiert wird (zum Beispiel Notrufe).
Sie sich in einer Notwehrsituation befinden – also beispielsweise gerade akut bedroht werden.
Das hört sich für mich damit nicht so an, dass es eine Pflicht gäbe, Aufnahmemöglichkeiten technisch zu verhindern, zumal es Situationen gibt (z.B. alle sind einverstanden) wo es sogar erwünscht sein mag ...
Es liegt also in der Verantwortung dessen, der das mitschneidet, hier die rechtliche Situation zu würdigen, aber sicher nicht eine Pflicht zur technischen Verhinderung durch Programmierer.